Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (nach DEHOGA)
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
- a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Weitere Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Arrangementangebote sind Sonderpreise und gelten pro Person inklusive 19% MwSt. Sie sind nur für ein begrenztes Zimmerkontingent verfügbar und können nicht in Einzelbestandteile aufgelöst werden. Änderungen vorbehalten.
Storno- oder No Show- (ohne vorherige Stornierung) gebühren:
bis 5 gebuchte Zimmer:
Reservierungen können bis spätestens 1 Tag vor der geplanten Anreise storniert werden, um etwaige Ausfallkosten zu vermeiden. Spätere Stornierungen können mit einer Ausfallrechnung in Höhe von 80% der ersten Nacht berechnet werden.
Bei Nichtanreise (No Show) - ohne Stornierung - können 100 % der gebuchten Leistungen berechnet werden.
ab 6 gebuchten Zimmern:
Bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei, bis 30 Tage vor Anreise können 30%, bis 7 Tage vor Anreise 60%, danach können 80% der gebuchten Leistungen in Anrechnung kommen.
Arrangements mit Halb- oder Vollpension:
Gebuchte Halbpension wird mit 70%, Vollpension mit 60% Stornogebühren berechnet - jeweils für den gesamten gebuchten Aufenthalt.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Gerne senden wir Ihnen entsprechende Unterlagen zu.


